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Meine ethischen Richtlinien

1. Achtung der Würde und der Rechte der Person
Ich achte und schütze die Grundrechte, die Würde und den Wert aller Menschen. Ich respektieren insbesondere deren Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung,  auf Vertraulichkeit und Privatsphäre.

2. Kompetenz
Ich bin mir meiner Kompetenzgrenzen bewusst und werde wenn nötig meine Patienten an eine Drittstelle weiterempfehlen.

3. Verantwortung

Ich bin mir über meine professionelle Verantwortung gegenüber meiner Patienten, sowie über der Gesellschaft bewusst.
Jeder Patient ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Ich verstehe mich als Wegbegleiterin und nicht als Handlungsbefugte für den Patienten.


4. Integrität
Ich zeige bei meiner Berufsausübung, in der Praxis eine integre persönliche Haltung. Ich verhalte mich respektvoll, fair und  glaubwürdig. Gegenüber den jeweiligen Patienten erkläre ich bei jeder ersten Sitzung meine Berufsrolle.

5. Sorgfaltspflichten
Ich übe meinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft aus.
Ich möchte einen Missbrauch meiner Leistungen streng vermeiden. Ich treffe bei bestehender oder drohender Beeinträchtigung meiner beruflichen Handlungsfähigkeit die nötigen Vorkehrungen.

6. Verhalten gegenüber Patienten/innen
Ich verhalte mich gegenüber meinen Patientinnen und Patienten stets professionell und korrekt. Ich weise darauf hin, wenn ich auf Veranlassung von Dritten, insbesondere von Gerichten oder  Behörden, tätig werde.
Ich erkläre meinen Patienten bzw. deren gesetzliche
Vertretung in verständlicher und sachlicher Form hinreichend auf, insbesondere über Art und Umfang der beabsichtigten diagnostischen, therapeutischen oder anderen Verfahren oder Methoden.
Ich bin bestrebt, dabei unnötige Belastungen Patienten zu vermeiden.

7. Schweigepflicht

Ich bin zur Geheimhaltung über alles verpflichtet, was im Rahmen meiner Arbeit anvertraut wird. Die Schweigepflicht besteht auch gegenüber Dritten, Angehörigen, Berufskollegen und Vorgesetzten.

 

8. Ausnahmen von der Schweigepflicht
Ich bin nach Information und Zustimmung des Patienten von der Schweigepflicht befreit gegenüber Berufskolleginnen und -kollegen oder anderen Fachpersonen, die gleichzeitig mit denselben Patienten arbeiten.  Dies gilt soweit angezeigt auch gegenüber Zuweisenden
von Patienten.

 

9. Datenschutz
Datenschutzkonformität und Datensicherheit
Die Bearbeitung, namentlich die Erhebung, Aufzeichnung, Verwendung, Aufbewahrung oder Bekanntgabe
von Personendaten, insbesondere von besonders schützenswerten Personendaten über die Gesundheit oder die Intimsphäre, muss in Übereinstimmung mit der Bundesgesetzgebung und der kantonalen Gesetzgebung  erfolgen.
Patientenakten und Daten werden nicht digitalisiert. Rechnungen und Mailverkehr werden fachgerecht auf einen externen Server gespeichert / gesichert. Patientengesprächsakten sind bei mir in sicherer Verwahrung.

10. Terminabsage

Wird ein Termin innerhalb von 12Stunden abgesagt, erfolgt eine Kulanz von meiner Seite indem ich den Termin nicht in Rechnung stelle. Wird ein Termin zu spät abgesagt oder der Patient erscheint nicht zum Termin wird der Termin vollumfänglich in Rechnung gestellt. (volle Therapiestundenberechnung). Eine Terminabsage kann via Mail oder Anruf erfolgen.

11. Rechnungstellung / Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt nach jeder Behandlung in Bar. Bei einem Combiangebot oder nach Absprache mit mir kann auch eine Rechnung ausgestellt werden. Diese ist innert 10 Tage nach erhalt zu bezahlen. Die Rechnungsstellung wird per Mail oder Post von mir zugestellt. Wird die Rechnung nicht fristgerecht eingezahlt so wird eine Mahn - und Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben. Jede weitere Mahnung CHF 50.00

12.  Kurse

Ein Kurs ist vollumfänglich am ersten  Kurstag zu bezahlen. Wird der Kurs frühzeitig abgebrochen oder nicht mehr in Anspruch genommen, so hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch an eine Rückzahlung / Teilzahlung. Der Betrag wird vollumfänglich geschuldet. Sollte ich als Kursleiterin den Kurs ohne Verschiebedatum absagen, werden die Kosten der noch offenen Kursstunden zurück erstattet.

13. Combiangebote

Wird ein Combiangebot von einem Patienten genutzt so ist die volle Bezahlung des Angebots an der ersten Therapiesitzung zu bezahlen. Entscheidet sich der Patient das Combiangebot frühzeitig abzubrechen, hat er keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Entscheide ich mich dafür dem Patienten keine Therapiesitzung mehr anbieten zu können, so erstatte ich die noch offenen Stunden zurück.


 

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